Förderung von Solarstromanlagen
Für die Förderung von Solarstromanlagen ist vor allem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2009) von Bedeutung. Danach sind Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien an ihr Stromnetz anzuschließen und den gesamten angebotenen Strom aus diesen Anlagen vorrangig abzunehmen und zu festgelegten Mindestpreisen zu vergüten. Die Vergütungssätze richten sich nach dem Jahr der Inbetriebnahme und bleiben anschließend über den Vergütungszeitraum von weiteren 20 Jahren konstant.
Die Vergütungssätze sind degressiv angelegt und sinken jedes Jahr ab. So wird beispielsweise der Vergütungssatz des Jahres 2010 für Neuanlagen < 100 kW im Folgejahr 2011 um 9% abgesenkt. Für Neuanlagen > 100 kW ist eine stärkere Degression vorgegeben. Die Degression ist darüber hinaus über einen sogenannten Gleitfaktor an die Marktentwicklung gekoppelt. Über die Gleitklausel wurde die Degression von 2009 auf 2010 beispielsweise um einen Prozentpunkt angehoben.
Mit der Novellierung des EEG entfällt ab 2009 der sogenannte Fassadenbonus, der eine stärkere Vergütung von zusätzlich 5 ct/kWh für fassadenintegrierte Anlagen festlegte. Neu ist ebenfalls, dass es bei kleinen Solarstromanlagen (< 30 kW) einen Bonus für selbst genutzten Strom gibt. Für die Menge an selbsterzeugtem Solarstrom, die im eigenen Haus verbraucht und nicht in das Netz eingespeist wird, wird nun ein reduzierter Vergütungssatz von 22,76 ct/kWh (2010) bezahlt. Da die selbst genutzten Kilowattstunden den Bezug von teurerem Haushaltsstrom ersetzen, bleibt dem Anlagenbetreiber ein kleiner Bonus, der mit steigenden Preisen für konventionellen Strom weiter wächst.
Weitere Neuerung mit dem EEG 2009: Ab dem 1.1.2009 müssen alle Anlagenbetreiber vor dem Netzanschluss der Bundesnetzagentur Standort und Leistung der Solarstromanlage melden. Die Bundesregierung sammelt die Daten in einem allgemeinen Anlagenregister für alle Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien.
| Jahr | 2010* |
|---|---|
| Dachanlagen bis 30 kW | 39,14 Cent/kWh |
| Dachanlagen ab 30 kW | 37,23 Cent/kWh |
| Dachanlagen ab 100 kW | 35,23 Cent/kWh |
| Dachanlagen ab 1000 kW | 29,37 Cent/kWh |
| Freiflächenanlagen | 28,43 Cent/kWh |
Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Sie zudem zinsgünstige Kredite erhalten. Je nach Programm, Kreditlaufzeit und Marktlage liegen diese zwischen 2 und 5 Prozent. Aktuelle Tagessätze können Sie auf der KfW-Website einsehen. Für bestimmte Fälle können weitere Förderprogramme in Anspruch genommen werden. Die Frage nach dem günstigsten Förderprogramm bzw. der besten Kombination verschiedener Fördermöglichkeiten muss für jeden konkreten Einzelfall beantwortet werden. Weitere Informationen finden Sie auch in der Tabelle der Klimaschutzagentur Bremer Energie-Konsens.
Um einen ersten Überblick über die Wirtschaftlichkeit einer eigenen Photovoltaik-Anlage zu bekommen, können Online-Förderrechner genutzt werden. Solcherart gewonnene Kalkulationen dienen als erste Orientierung und ersetzen keinesfalls eine genaue Berechnung und eine ausführliche Beratung.
Rechner: Solarrechner
Das Photovoltaikforum hat einen Rechner zur Berechnung von kreditfinanzierten Anlagen erstellt, der Einnahmen, Zinsen, Tilgungen und Abschreibungen berechnet. Der Förderrechner berücksichtigt Art, Leistung und Stromertrag der Anlage sowie Kosten und Kreditbedingungen.
Rechner: Der Solarserver
Die Daten der Photovoltaikanlage (Ausrichtung, Dachneigung, Fläche, Wirkungsgrad und Standort) werden eingegeben und der Rechner ermittelt den zu erwartenden durchschnittlichen Jahresertrag in Kilowattstunden und die jährlich Vergütung des eingespeisten Stroms.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie auf folgenden Internetseiten:
- www.solarfoerderung.de
- www.bmwi.de
