PV-Grundlagen

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PV-Grundlagen

Reicht die Sonnenstrahlung in Deutschland für den effizienten Betrieb einer Solaranlage?

Auch in Deutschland sind beste Voraussetzungen für eine Nutzung der Sonnenenergie gegeben. Solarwärme-Anlagen und Photovoltaik-Anlagen können sowohl direkten Sonnenschein als auch diffuse Solarstrahlung nutzen. Innerhalb Deutschlands unterscheiden sich die Globalstrahlungswerte nur um +/- 15%. Durchschnittlich schickt uns die Sonne auf einen Quadratmeter Fläche pro Jahr ca. 1.000 kWh Energie. Dies entspricht rund 100 Liter Heizöl. Zwei Drittel der Einstrahlung entfallen auf die Sommermonate. Unterschiede zwischen Sommer und Winter ergeben sich aus dem Einstrahlwinkel und der Sonnenscheindauer.

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Wie funktioniert eine PV-Anlage?

Photovoltaik bezeichnet die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in hochwertigen Strom – und das ganz ohne Schadstoffausstoß. Möglich wird dies durch Solarzellen, die in der Regel aus dem Halb-leitermaterial Silizium bestehen. Viele Solarzellen bilden – in Module integriert –das Kernstück jeder Photovoltaik-Anlage, den Photovoltaik-Generator. Handelsübliche Solarmodule können derzeit etwa 12-15 Prozent der auftreffenden Sonnenstrahlung in Strom umwandeln. Nach der Umwandlung durch einen Wechselrichter wird der Wechselstrom in das Netz eingespeist. Das Stromnetz dient als Speicher. Dieser Anlagentyp ist in Deutschland am weitesten verbreitet und wird als „Netzgekoppelte Anlage“ bezeichnet.

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Darf man PV-Anlagen ohne Genehmigung an oder auf Gebäuden errichten?

Photovoltaik-Anlagen sind bauliche Anlagen im Sinne des Baurechts. Ob eine Genehmigung zum Bau einer Solaranlage auf einem Dach, einer Fassade oder auf der Freifläche erforderlich ist, richtet sich nach dem Landesbaurecht jedes einzelnen Bundeslandes. In Bremen ist die Errichtung von Solaranlage an oder auf Gebäuden genehmigungsfrei, wenn die PV-Module dach- oder fassadenparallel angebracht werden. Wird die PV-Anlage aufgeständert, z.B. auf einem Flachdach, so ist vorab ein Antrag bei der Bauordnungsbehörde zu stellen. Bei denkmalgeschützten Gebäude oder in einzelnen Stadtbezirke, für die eine Gestaltungssatzung beschlossen wurde, ist generell eine Genehmigung einzuholen. Im Zweifelsfall fragen Sie bei Ihrer zuständigen Baugenehmigungsbehörde nach.

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Warum sollte ich in die Nutzung der Sonnenenergie investieren?

Photovoltaik-Anlagen leisten heute schon einen Beitrag zur Entlastung unserer Umwelt und liefern Strom, der unabhängig von Preissteigerungen der herkömmlichen Energieträger ist. Die Investitionen amortisieren sich in der Regel innerhalb von12 bis 16 Jahren – danach wird jede Kilowattstunde Sonnenstrom zum Gewinn für Geldbeutel und Umwelt! Für die Solarmodule geben die Hersteller Garantiezeiten von bis zu 25 Jahren – ein Zeichen für den hohen Qualitätsstandard und die hohe Lebenserwartung der Produkte.

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Wer wird Vertragspartner und wie ist ein Vertrag gestaltet?

Wenn ein Anbieter und ein Interessent (Investor) sich zu einem konkreten Projekt zusammengefunden haben, schließen diese beiden einen Vertrag miteinander. Es herrscht im Prinzip Vertragsfreiheit, d.h. der Inhalt des Vertrages kann frei ausgehandelt werden. Zur Orientierung finden Sie unter Formulare Musterentwürfe für verschiedene Anwendungszwecke. Der Mustervertrag für öffentliche Gebäude in Bremen ist für diese verbindlich.

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Kann ich die Umsatzsteuer beim Erwerb einer Photovoltaikanlage wieder zurück bekommen?

Ja, da Sie aus Sicht der Finanzämter einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen und Sie den gesamten produzierten Strom Ihrem Energieversorger verkaufen. Mit einem Jahresumsatz kleiner 16.200 EUR gelten Sie als Kleinunternehmer nach § 19 UStG und können freiwillig zur Mehrwertsteuer optieren. Im Gegenzug bekommen Sie auch auf Ihren verkauften Strom die Umsatzsteuer vom Energieversorger ausbezahlt, die Sie aber an das Finanzamt abführen müssen. Sprechen Sie deshalb unbedingt mit Ihrem Steuerberater.

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Muss ich die Vergütung für den Strom als Einnahme versteuern?

Einkommenssteuerrechtlich handelt es sich im Normalfall um "Liebhaberei", das heißt, Sie haben keinen Totalgewinn zu erwarten. Dann brauchen Sie die Einnahmen aus dem Stromverkauf nicht zu versteuern, können aber die Anlagekosten nicht abschreiben. Sollten Sie auf einer Abschreibung bestehen, müssen Sie dem Finanzamt gegenüber in einer Gewinn - Verlust - Rechnung nachweisen, dass Sie Totalgewinn machen. Die Einnahmen sind dann zu versteuern. Ein Gewerbe brauchen Sie nicht anzumelden, da es sich bei der üblichen Größenordnung einer PV-Anlage auf dem Hausdach gewerberechtlich um einen Bagatellfall handelt.

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Welches Ziel verfolgt die Solardachbörse NordWest?

Die Solardachbörse NordWest soll dazu beitragen, dass in der Metropolregion Bremen/Ioldenburg mehr Solarstromanlagen auf Dächern entstehen. Sie bietet hierzu Dachflächenbesitzern und Investoren – ähnlich wie ein schwarzes Brett – die Chance, voneinander zu erfahren und miteinander in Kontakt zu tretenist eine Initiative des Senator für Umwelt, Bau und Verkehr in Bremen und der Bremer Energie-Konsens. Ziel des Projektes ist es, Eigentümer von Dachflächen und potentielle Investoren zusammen zu bringen.

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An wen richtet sich die Solardachbörse NordWest?

Die Solardachbörse NordWest richtet sich in erster Linie an Investoren, Privatpersonen oder Unternehmen sowie Gebäudeeigentümer, deren Wunsch es ist, in eine Photovoltaikanlage zu investieren und diese zu betreiben.

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Wie nutze ich die Seiten der Solardachbörse NordWest?

Sie können als Interessent die vorliegenden Angebote durchsehen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, mit den dafür vorgesehenen Formularen Ihre Dachwünsche an uns zu senden. Gebäudeeigentümer können sich Gesuche anschauen und ebenfalls mittels eines Formulars Ihr Dach zur Nutzung anbieten.

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Wo kann ich mich persönlich zur Solarenergie beraten lassen?

Bremen
swb-Kundencenter Bremen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.

swb-KundenCenter
Am Wall/Sögestraße
28195 Bremen

Tel.:  0421 - 359-3590
Fax:  0421 - 359-2233

Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. von 9.00 bis 18.00 Uhr

Internet: www.swb-gruppe.de

BUND Landesverband Bremen
Am Dobben 44
28203 Bremen

Tel.: 0421 - 79002-43 oder 79002-0
Fax: 0421 - 79002-90

Öffnungszeiten:
Mo. – Do. von 9.00 bis 18.00 Uhr
Fr. von 09.00 bis 16.00 Uhr

Termine nach Vereinbarung

Internet: www.bund-bremen.net

Bremerhaven
swb-Kundencenter Bremerhaven Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.

swb-KundenCenter
„Bürger“ 49
27568 Bremerhaven

Tel.:  0471 - 477 22-22
Fax:  0471 - 477-2321

Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. von 9.30 bis 18.00 Uhr
Sa. von 10.00 bis 13.00 Uhr

Internet: www.swb-gruppe.de

BUND Landesverband Bremen
Am Dobben 44
28203 Bremen

Tel.: 0421 - 79002-43 oder 79002-0
Fax: 0421 - 79002-90

Öffnungszeiten:
Mo. – Do. von 9.00 bis 18.00 Uhr
Fr. von 09.00 bis 16.00 Uhr

Termine nach Vereinbarung

Internet: www.bund-bremen.net

Wihelmshaven
SolarLokal  

Website SolaLokal - Strom aus der Sonne

Internet: www.solarlokal.de

 
Oldenburg
ServicePunkt der EWE Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.

ServicePunkt der EWE

Julius-Mosen-Platz 5
26122 Oldenburg

Tel.: 0441 - 803 - 41 41
Fax: 0441 - 803 - 41 49

Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. von 09:30 bis 18:00 Uhr

E-Mail: ewe.oldenburg@ewe.de
Internet: www.ewe.de

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
Arbeitsstelle Klimaschutz Weser-Ems
im Umwelthaus im Kulturzentrum Peter-Friedrich-Ludwig Hospital (PFL)

Peterstr. 3a  (hinterer Seitenflügel)
26121 Oldenburg

Tel: 0441 - 50 500 277
Fax: 0441 - 59 24 15

Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. von 10:00 bis 12:00 Uhr

E-Mail: info@bund-oldenburg.de
Internet: www.bund-oldenburg.de

Energieberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen  
Energieberatung der  Verbraucherzentrale Niedersachsen
(über dem ServicePunkt der EWE am Julius-Mosen-Platz)

Julius-Mosen-Platz 5
26122 Oldenburg

Tel.: 0441 - 925 07 65

Öffnungszeiten:
Mo. von 09:30 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Do. von 14:00 bis 18:00 Uhr
 

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